ATEX & Explosionsschutz bei Demontage und Relokation
13. Juli 20265 Min. Lesezeit0 Aufrufe

ATEX & Explosionsschutz bei Demontage und Relokation

Ernest Parfentiev · Founder & Managing Director, NM SOLUTIONS

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Wer Maschinen aus explosionsgefährdeten Bereichen ausbaut, verlagert und andernorts wieder aufbaut, arbeitet in einem der anspruchsvollsten Umfelder der Industriemontage. Staub aus Baustoffen und Lebensmitteln, brennbare Lösemittel, Gase in der Energie- und Chemiebranche: Überall dort, wo eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, gilt die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (in Deutschland umgesetzt über GefStoffV und TRGS). Dieser Leitfaden zeigt, worauf es bei einer Relokation in und aus Ex-Zonen konkret ankommt.

Warum Ex-Schutz bei der Relokation eine Sonderrolle spielt

Bei einer normalen Demontage geht es um Statik, Rigging und Transport. In Ex-Zonen kommt eine zweite Risikoebene hinzu: die Zündquelle. Genau die Tätigkeiten, die einen Maschinenumzug ausmachen – Trennen, Flexen, Schleifen, elektrostatische Aufladung, heiße Oberflächen, Funkenbildung durch Werkzeuge – zählen zu den klassischen Zündquellen nach den Ex-Zündgefahrenregeln.

Gleichzeitig verändert der Umzug selbst die Gefährdungslage: Rohrleitungen werden geöffnet, Restmedien treten aus, Behälter mit Staubablagerungen werden bewegt. Eine scheinbar leere Anlage kann durch Ablagerungen oder Restprodukt weiterhin eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.

Typische Ex-Bereiche bei Relokationen

  • Lebensmittel & Verpackung: Mehl-, Zucker-, Stärke- oder Kakaostäube in Silos, Förderanlagen und Filtern (Staub-Ex, Zonen 20/21/22).
  • Baustoffe: Zement-, Gips- und Kohlenstaub in Mühlen und pneumatischen Fördersystemen.
  • Energie & Bergbau: Methan, Kohlenstaub, Wasserstoff in Aufbereitung und Speicherung.
  • Beschichtung & Chemie: Lösemitteldämpfe in Lackier- und Trocknungsanlagen (Gas-Ex, Zonen 0/1/2).

Vor der Demontage: Gefährdungsbeurteilung und Freimessen

Der erste Schritt ist kein Werkzeug, sondern eine aktualisierte Gefährdungsbeurteilung speziell für die Umzugstätigkeiten. Das bestehende Explosionsschutzdokument der Altanlage beschreibt den Normalbetrieb – nicht das Öffnen, Reinigen und Zerlegen. Beides ist zu unterscheiden.

Vor Arbeitsbeginn muss die Anlage in einen sicheren Zustand gebracht werden:

  • Freischalten und LOTO aller elektrischen und mechanischen Energiequellen.
  • Entleeren und Spülen von Behältern, Rohrleitungen und Filtern; Restmedien fachgerecht auffangen.
  • Inertisieren kritischer Volumina (z. B. mit Stickstoff), wo Restgase oder -stäube nicht vollständig entfernbar sind.
  • Freimessen der Atmosphäre mit kalibrierten Gaswarngeräten bzw. Bewertung von Staubablagerungen, bevor heiße Arbeiten beginnen.

Erst wenn dokumentiert nachgewiesen ist, dass keine explosionsfähige Atmosphäre vorliegt oder wirksam beherrscht wird, darf mit funkenerzeugenden Arbeiten begonnen werden.

Heißarbeiten und Werkzeugauswahl

Trennen, Schweißen und Schleifen sind die Hauptursache für Zwischenfälle. Wo sie unvermeidbar sind, gilt:

  • Erlaubnisschein für Heißarbeiten mit klar definiertem Zeitfenster und Verantwortlichem.
  • Bereich abgrenzen und reinigen – Staubablagerungen im Umkreis restlos entfernen, denn aufgewirbelter Staub ist gefährlicher als eine ruhende Schicht.
  • Brandposten und geeignete Löschmittel bereitstellen, Nachkontrolle nach Arbeitsende.
  • Wo möglich kalte Trennverfahren bevorzugen: hydraulische Scheren, Sägen mit Kühlung, funkenarme Werkzeuge statt Trennschleifer.

Ein unterschätztes Thema ist die elektrostatische Aufladung. Beim Bewegen von Kunststoffteilen, beim Absaugen von Staub oder beim Umfüllen können sich zündfähige Ladungen aufbauen. Erdung und Potenzialausgleich müssen während der gesamten Demontage erhalten bleiben, nicht nur im Betrieb.

Kennzeichnung und Erhalt der Ex-Konformität der Geräte

Geräte, die für den Einsatz in Ex-Zonen zugelassen sind, tragen ihre Kennzeichnung und Dokumentation nicht ohne Grund. Beim Umzug muss diese Rückverfolgbarkeit erhalten bleiben:

  • Typenschilder, Ex-Kennzeichnung und Zündschutzarten fotografisch und in der Inventarliste erfassen.
  • Konformitätserklärungen, Herstellerdokumentation und Prüfbescheinigungen sammeln.
  • Dichtungen, Ex-Verschraubungen und Kabeleinführungen als kritische Komponenten markieren – sie dürfen bei der Wiedermontage nicht durch Standardteile ersetzt werden.

Ein einziger falscher Kabelverschraubung oder eine beschädigte druckfeste Kapselung kann die Zündschutzart der gesamten Baugruppe zunichtemachen. Deshalb gehören diese Bauteile in gesonderte, beschriftete Verpackung.

Verpackung und Transport aus Ex-Sicht

Auch der Transport verdient Aufmerksamkeit. Behälter mit Staubresten sollten möglichst gereinigt oder verschlossen transportiert werden, um Aufwirbelung und Ladungsaufbau zu vermeiden. Bei Anlagen mit Restlösemitteln sind die Vorschriften für Gefahrgut zu prüfen.

  • Antistatische bzw. leitfähige Verpackung für empfindliche Ex-Komponenten und Elektronik.
  • Trennung von gereinigten und nicht gereinigten Teilen, klare Kennzeichnung des Reinigungsstatus.
  • VCI-Korrosionsschutz für metallische Ex-Gehäuse, ohne die Spaltmaße druckfester Kapselungen zu beeinträchtigen.

Wiederaufbau: Zonen neu bewerten

Ein häufiger Fehler: Man geht davon aus, dass die Ex-Zonen am neuen Standort identisch sind. Das stimmt selten. Lüftung, Raumhöhe, Nachbaranlagen, Abstände und Reinigungsintervalle verändern die Zoneneinteilung. Am Zielstandort ist daher eine neue Zonenbewertung und ein aktualisiertes Explosionsschutzdokument erforderlich.

Beim Wiederaufbau gilt besondere Sorgfalt:

  • Zündschutzarten korrekt wiederherstellen – druckfeste Kapselung, Eigensicherheit, Überdruckkapselung dürfen nicht vermischt werden.
  • Potenzialausgleich und Erdung nach den örtlichen Gegebenheiten neu auslegen und messen.
  • Kabeleinführungen mit den vorgesehenen zertifizierten Komponenten und korrektem Anzugsmoment montieren.
  • Absaug- und Filteranlagen so ausrichten, dass Staubablagerungen minimiert werden.

Prüfung und Freigabe vor dem Wiederanlauf

Bevor die Anlage in der neuen Umgebung anläuft, steht die Abnahme. Dazu gehören die Prüfung vor Erstinbetriebnahme durch eine befähigte Person, die Kontrolle aller Zündschutzmaßnahmen sowie die Dokumentation der Messwerte für Erdung und Isolation. Erst mit einem vollständigen, standortbezogenen Explosionsschutzdokument und den entsprechenden Freigaben ist der sichere Betrieb formal begründet.

Kurz-Checkliste für die Praxis

  • Aktualisierte Gefährdungsbeurteilung für die Umzugstätigkeiten liegt vor.
  • Anlage entleert, gespült, ggf. inertisiert und freigemessen.
  • Heißarbeitserlaubnis und Brandschutzmaßnahmen organisiert.
  • Ex-Komponenten dokumentiert, gekennzeichnet und geschützt verpackt.
  • Neue Zonenbewertung am Zielstandort durchgeführt.
  • Zündschutzarten fachgerecht wiederhergestellt und geprüft.
  • Prüfung vor Erstinbetriebnahme und Freigabe abgeschlossen.

Fazit

Die Relokation von Anlagen aus explosionsgefährdeten Bereichen ist kein Standardumzug. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass jede Demontagetätigkeit selbst zur Zündquelle werden kann – und dass die Ex-Konformität am neuen Standort neu nachzuweisen ist. Wer Gefährdungsbeurteilung, Freimessen, sichere Arbeitsverfahren und den lückenlosen Erhalt der Zündschutzarten von Anfang an einplant, verlagert seine Anlage sicher, termingerecht und ohne rechtliche Grauzonen. Frühe Einbindung von Ex-Schutz-Kompetenz in die Umzugsplanung ist hier kein Zusatzaufwand, sondern der Kern eines gelungenen Projekts.

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Ernest Parfentiev

Founder & Managing Director, NM SOLUTIONS

NM Solutions ist auf Demontage, Verlagerung, Montage und Inbetriebnahme von Industrieanlagen und Produktionslinien in ganz Europa spezialisiert – mit praktischer Projekterfahrung in der Metallurgie sowie der Lebensmittel-, Verpackungs- und Baustoffindustrie.